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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Label24.de / Druckerei Heinen GmbH

  1. Allgemeines – Geltungsbereich

    1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Label24.de / Druckerei Heinen GmbH, Bendenweg 24, 53902 Bad Münstereifel; Geschäftsführende Gesellschafter: Jochem Heinen, Jürgen Heinen; Amtsgericht Bonn, HRB 11008 (nachfolgend Auftragnehmer) über unsere Waren oder Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB unserer Kunden, Auftraggeber oder Besteller (Auftraggeber), bedürfen zu ihrer wirksamen Vereinbarung einer ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
    2. Das Personal des Auftragnehmers, insbesondere der telefonische Support, ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit den Auftraggebern im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen AGB, den Bestellformularen des Auftragnehmers und/oder dessen Interneteingabemasken abweichen.
    3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne erneute Einbeziehung bis zur Stellung neuer AGB vom Auftragnehmer.

  2. Beratung

    1. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber nur auf ausdrücklichen Wunsch. In unterlassenen Aussagen liegt keine Beratung. Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers basieren ausschließlich auf empirischen Werten aus dem eigenen Unternehmen und schließen den Stand von Wissenschaft und Technik nur unverbindlich ein. Die Beratung durch den Auftragnehmer erstreckt sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der eigenen Produkte, nicht jedoch auf deren Verwendung beim Auftraggeber oder dessen weiteren Abnehmern; eine gleichwohl erfolgte Beratung zur Applikation beim Auftraggeber ist unverbindlich. Die Beratung erstreckt sich als produkt- und dienstleistungsbezogene Beratung ausschließlich auf die vom Auftragnehmer erstellten Produkte und Leistungen. Sie erstreckt sich nicht auf eine vertragsunabhängige Beratung, also solche Erklärungen, die gegeben werden, ohne dass Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht werden.

  3. Vertragsabschluss

    1. Die auf der Website der Label24.de / Druckerei Heinen GmbH genannten Produkte und Preisangaben stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Auftraggeber, bei Label24.de / Druckerei Heinen GmbH zu bestellen.
    2. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung senden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem LogIn-Bereich für Kunden einsehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bestellung des Auftraggebers innerhalb von 10 Kalendertagen anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer in druckfähiger Form zugehen.
    3. Alle sonstigen Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber hinsichtlich der Ausführung des Auftrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch per Fax oder E-Mail) und der schriftlichen Bestätigung der jeweils anderen Vertragspartei.
    4. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis und die Vollmacht hierfür vorliegen.
    5. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter, unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
    6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Auskünfte, die der sachgemäßen Durchführung des Auftrags dienen, einzuholen.
    7. Die Label24.de / Druckerei Heinen GmbH behält sich vor, offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder sonstige ethische Grundwerte verstoßende Druckaufträge nicht zu bearbeiten.
    8. Werktage (Arbeitstage) sind Montag bis Freitag.

  4. Preise, Preisänderungen

    1. Alle bei Label24.de / Druckerei Heinen GmbH gezeigten Preise verstehen sich immer inklusive Verpackung und Standard-Versand innerhalb Deutschland. Der Auftraggeber kann gegen Aufpreis andere Lieferoptionen mit dem Auftragnehmer vereinbaren, deren Kosten werden dann zusätzlich berechnet. Eine Versicherung der zu versendenden Ware erfolgt vom Auftragnehmer nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen und auf Kosten des Auftraggebers.
    2. Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages durch den Auftraggeber werden mit 10,00 Euro (zusätzl. Mwst.) in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.).
    3. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet und mit einem Stundensatz von 60,00 Euro (zusätzl. Mwst.) berechnet. Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers während der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich der Auftragnehmer ferner das Recht vor, die verursachten Produktionskosten und/oder Kosten des Maschinenstillstandes dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
    4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers nach Rücksprache mit diesem auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes, (mindestens 30,00 Euro zuzügl. MwSt.) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

  5. Lieferzeit

    1. Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages sowie der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers; entsprechendes gilt für Liefer- oder Leistungstermine. Bei einvernehmlichen Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine neu zu vereinbaren. Dies gilt auch dann, wenn über den Auftragsgegenstand nach Vertragsschluss erneut verhandelt wurde, ohne dass eine Änderung des Auftragsgegenstandes vorgenommen wurde
    2. Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Vorlieferung sowie unvorhersehbarer Produktionsstörungen.
    3. Die Liefer- oder Leistungszeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefer- oder Leistungsgegenstand das Werk von Label24.de / Druckerei Heinen GmbH verlassen hat oder Label24.de / Druckerei Heinen GmbH die Fertigstellung zur Abholung angezeigt hat.
    4. Wird die Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber verzögert, kann Label24.de / Druckerei Heinen GmbH für jeden angefangenen Monat Lagerkosten in Höhe von 0,5 %, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Liefer- oder Leistungspreises, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Der Auftragnehmer ist befugt, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einen geeigneten Aufbewahrungsort zu bestimmen sowie die Liefer- oder Leistungsgegenstände zu versichern.
    5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bereits vor vereinbarter Zeit die vereinbarte Lieferung oder Leistung zu erbringen.
    6. Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.
    7. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Auslieferung der Waren hinaus archiviert.

  6. Höhere Gewalt

    1. In den Fällen höherer Gewalt verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen von Label24.de / Druckerei Heinen GmbH um die Dauer der eingetretenen Störung. Hierzu zählen auch aber nicht nur Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand bei Label24.de / Druckerei Heinen GmbH oder den Vorlieferanten. Dies gilt auch dann, soweit sich der Auftragnehmer bereits in Verzug befand, als diese Umstände eintraten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit.
    2. Werden Lieferung oder Leistung um mehr als sechs Wochen verzögert, ist sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer berechtigt, im Rahmen des von der Leistungsstörung betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten.

  7. Zahlung

    1. Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal. Ab einem gewissen Auftragswert behält sich der Auftragnehmer vor, sich gegen einen Zahlungsausfall des Auftraggebers bei einer Rückversicherung abzusichern. Ggf. kann der Auftragnehmer bei einer negativen Kreditauskunft die Zahlungsart ändern. Ist der Auftraggeber mit dieser Änderung nicht einverstanden, ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
    2. Der Abbuchungsauftrag bei Zahlung per Lastschrift erfolgt am Tage der Bestellung.
    3. Bei Zahlung per Lastschrift hat der Auftraggeber ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
    4. Nur Verkaufspersonal ist zum Inkasso in bar gegen Aushändigung einer Quittung berechtigt; technisches Personal ist nicht zum Inkasso berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder an ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.
    5. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
    6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Vorleistungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei großen Aufträgen, die die Bereitstellung hoher Papier- oder Kartonagemenge erfordern oder bei besonders hochpreisigen für die Auftragsbearbeitung notwendigen Materialien
    7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen
    8. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
    9. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

  8. Druckdaten / Freigabe durch den Auftraggeber

    1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind
    2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
    3. Wenn der Auftraggeber einen Screenproof bestellt, ist dieser termingerecht freizugeben. Dies kann mittels E-Mail, per Fax oder postalisch erfolgen. Mündliche Freigaben können nicht entgegen genommen werden. Nach dieser Freigabe beginnt die Produktion mit der in der Bestellung gewählten Produktionszeit.
    4. Bei Unklarheiten kann der Auftragnehmer von sich aus dem Auftraggeber einen Screenproof zusenden. Dies ist eine kostenlose Leistung, die der Erfüllung des Auftrages dient. Für daraus entstehende Verzögerungen kann keine Haftung übernommen werden.

  9.  Lieferung

    1. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
    2. Die Lieferung erfolgt in der Regel per DPD.
    3. Bei größeren Mengen behält es sich der Auftragnehmer vor, die Ware auch per Spedition zu versenden.
    4. Die Lieferung im Standardversand beträgt innerhalb Deutschlands ca. zwei Werktage.
    5. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und -leistungen sowie zu fertigungsbedingten Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Auflage bei allen Lieferungen und Leistungen berechtigt.

  10. Transportschäden

    1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so muss der Auftraggeber solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller reklamieren und schnellstmöglich Kontakt mit dem Auftragnehmer aufnehmen.
    2. Wird die Ware ohne Vermerk des Auftraggebers angenommen, bestätigt der Auftraggeber dem Zusteller gegenüber den einwandfreien Erhalt der Ware.

  11. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung

    1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflich selbstständigen Tätigkeit handelt, hat er die gelieferten Waren umgehend und sorgfältig zu überprüfen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung der Ware keine Mängelrüge über offensichtliche Mängel, so gelten diese als genehmigt. Versteckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung des Mangels dem Auftragnehmer anzuzeigen.
    2. Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er/sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mängelfreien Sache nach ordnungsgemäßer Reklamation. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
    3. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs die vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt. Farbmuster, die vom Auftraggeber erstellt wurden sind nicht verbindlich.
    4. Farbabrieb und Produktionsspuren bei unlackierten Produkten sind als Reklamationsgrund ausgeschlossen.
    5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
    6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
    7. Weitergehende Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

      • Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
      • Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst.

        Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.

    8. Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.
    9. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nicht.
    10. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
    11. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in Punkt 12 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
       

  12. Haftung auf Schadenersatz

    1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von einer Wochen nach Ablieferung der Ware dem Auftragnehmer schriftlich (E-Mail oder Fax) anzeigt.
    2. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.
    5. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
    6. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter der Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.
    7. Bei Bestellung eines Datencheck überprüft der Auftragnehmer die Druckdaten bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Rechtschreib- und Satzfehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen. Grundsätzlich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können.
    8. Weiterhin ist es notwendig, dass der Auftraggeber mitteilt, wenn eine Datei vorne und hinten des Produktes darstellen. Sobald nur eine Seite dem Auftragnehmer übermittelt wurde, wird das Produkt auch nur einseitig gedruckt, es sei denn, es wurde im Auftrag schriftlich vermerkt.
    9. Für Wasserzeichen oder Rasterflächen unter 5% übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
    10. Um eine problemlose Produktion gewährleisten zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Daten entsprechend den Dateivorgaben zur Verfügung stellt.
    11. Sämtliche Datensätze, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben sind, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil konvertiert. Für diese Umwandlung kann keine Gewähr bei Farbverschiebungen übernommen werden.
    12. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verjähren die Schadensersatzansprüche gemäß Punkt 12 in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.

  13. Eigentumsvorbehalt

    1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
    2. Ist der Auftragnehmer Unternehmer, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Wege des ordentlichen Geschäftsbetriebes unsere Waren weiterzuveräußern. Zu diesem Zweck hat er jedoch im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt sicherheitshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber an den Auftragnehmer abzutreten.
    3. Sofern Dritte (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  14. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

    1. Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte haben.
    2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

  15. Handelsbrauch und Copyright

    1. Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachten, geschützten Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
    2. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie. Danach besteht u.a. keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos, Klischees, Druckplatten oder Stanzen, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

  16. Daten und Auftragsunterlagen, Vertraulichkeit

    1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.
    2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen und Datenträger, werden nicht archiviert. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckdateien werden nach Fertigung der Etiketten automatisch gelöscht, eine Archivierung findet nicht statt.
    3. Daten auf CD/DVD/USB-Stick oder sonstigen Datenträgern sowie weitere Auftragsunterlagen können nicht zurück gesendet werden.
    4. Hinweis: Der Auftraggeber willigt mit Abschluss des Auftragsverhältnisses ausdrücklich darin ein, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten, Versicherung) zu übermitteln.
    5. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
    6. Der Auftragnehmer behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.

  17. Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Euskirchen.
    4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Inhalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

  18. Widerrufsbelehrung
    Ist der Auftraggeber Verbraucher (d.h. eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt) steht ihm nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, z.B. Flyer, Visitenkarten, Briefbögen oder sonstige speziell für Kunden angefertigte Waren. Für Aufträge über Druckerzeugnisse ohne Kundenspezifikation gilt: Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Druckerei Heinen GmbH, Bendenweg 24, 53902 Bad Münstereifel, E-Mail: info@druckereiheinen.de 

    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengesc5häft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. - Ende der Widerrufsbelehrung -